Hand­wer­ker­bo­nus

ab 15. Juli 2024 bean­trag­bar für alle Hand­wer­k­erleis­tun­gen ab 1. März 2024 — För­der­hö­he min. 50 Euro, max. 2.000 Euro pro Per­son und Wohn­ein­heit 2024 / max. 1.500 Euro pro Per­son und Wohn­ein­heit 2025

Mit dem Kon­junk­tur­pa­ket “Wohn­raum und Bau­of­fen­si­ve” sol­len wich­ti­ge kon­junk­tu­rel­le Impul­se gesetzt wer­den, leist­ba­rer Wohn­raum geschaf­fen und der Zugang zu Eigen­tum erleich­tert wer­den. Zudem ist mit posi­ti­ven Effek­ten auf die Auf­trags­la­ge in der Bau­wirt­schaft, wel­che 2023 im Ver­gleich zum Vor­jahr einen Auf­trags­rück­gang von 27 Pro­zent ver­zeich­ne­te, zu rech­nen.
Dar­über hin­aus ist von einem Anstieg an Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen aus­zu­ge­hen. Gleich­zei­tig wer­den auch wich­ti­ge Sanie­rungs­im­pul­se gesetzt, um bestehen­den Wohn­raum zu ver­bes­sern und zu ökologisieren.

Über den Handwerkerbonus

Der Hand­wer­ker­bo­nus ist Teil des Wohn- und Bau­pa­kets der Bun­des­re­gie­rung. Am Mitt­woch soll der ent­spre­chen­de Abän­de­rungs­an­trag im Par­la­ment ein­ge­bracht wer­den. Die­se Maß­nah­me soll die Bau­wirt­schaft und das Hand­werk unter­stüt­zen und gleich­zei­tig Anrei­ze für Inves­ti­tio­nen in Wohn- und Lebens­be­rei­che schaffen.

Was wird gefördert?

  • Der Hand­wer­ker­bo­nus ist ein finan­zi­el­ler Anreiz für Hand­werks­leis­tun­gen im pri­va­ten Wohn- und Lebens­be­reich.
  • Geför­dert wer­den Arbeits­leis­tun­gen von Hand­wer­kern im eige­nen Zuhau­se, z.B. Aus­ma­len, Küchen­ein­bau, Flie­sen­le­gen, usw.
  • Auch Arbeits­leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit dem Haus­bau, bzw. der Wohn­raum­schaf­fung sind umfasst.
  • Geför­dert wer­den Hand­wer­k­erleis­tun­gen rück­wir­kend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezem­ber 2025.
  • Es gibt zwei För­der­pe­ri­oden, näm­lich Kalen­der­jahr 2024 und 2025. Im Kalen­der­jahr 2024 gilt eine För­de­r­ober­gren­ze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohn­ein­heit. Im Jahr 2025 gibt es eine Ober­gren­ze von 1.500 Euro pro Per­son und Wohn­ein­heit. Es ste­hen 300 Mil­lio­nen Euro zur Verfügung.
  • Ein wesent­li­ches Merk­mal des Hand­wer­ker­bo­nus ist die Mög­lich­keit, meh­re­re Rech­nun­gen in einem Antrag zusam­men­fas­sen, was die Antrag­stel­lung erleichtert.
  • Rech­nun­gen haben die Arbeits­leis­tung geson­dert aus­zu­wei­sen und sind unbe­dingt aufzubewahren.
  • Eine Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren För­de­run­gen auf Län­der- und Bun­des­ebe­ne ist nicht möglich

Wie kann der Antrag gestellt werden?

  • Die Antrags­pha­se für den Hand­wer­ker­bo­nus star­tet am 15. Juli 2024. Anträ­ge kön­nen für Arbei­ten ein­ge­reicht wer­den, die seit dem 1. März 2024 durch­ge­führt wurden.
  • Die Bean­tra­gung erfolgt online über die Web­site handwerkerbonus.gv.at. Die Abwick­lung über­nimmt die Buch­hal­tungs­agen­tur des Bun­des (BHAG) im Auf­trag des BMAW. 
  • Über eine Antrags­mas­ke müs­sen nur weni­ge Daten bekannt gege­ben wer­den. Zur Iden­ti­fi­ka­ti­on des Antrags­stel­lers ist die Anmel­dung mit­tels ID Aus­tria oder das Hoch­la­den eines gül­ti­gen Licht­bild­aus­wei­ses notwendig.

Zudem wird es mög­lich sein, in Ver­tre­tung für jede Per­son den Antrag mit den not­wen­di­gen Doku­men­ten einzureichen.

Dar­über hin­aus wird es auch insti­tu­tio­nel­le Hil­fe­stel­lun­gen für jene Per­so­nen geben, die ihren Antrag nicht online ein­brin­gen können.